Bitte lesen Sie die häufig gestellten Fragen (FAQ). Ihre Frage ist nicht dabei? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Die Vignette ist nur für den beantragten Zeitraum gültig. Sobald dieser Zeitraum vorüber ist, können Sie eine neue Vignette beantragen.
Ja, wenn Sie folgende Strecken befahren:
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Sie benötigen eine Vignette, wenn Sie die Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz befahren möchten. Für einige Abschnitte sollte vor Ort noch eine Maut beglichen werden.
Eine Vignette ist ein Beweis dafür, dass Sie die geforderte Gebühr für die Nutzung bestimmter Autobahnen und Schnellstraßen bezahlt haben.
Die Bezahlung ist u. a. mit Paypal, Kreditkarte und per SOFORT möglich.
Alle Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen bis zu 3,5 Tonnen unterliegen einer Vignettenpflicht. Daraus ergibt sich, dass Wohnwagen und Anhänger eine eigene Vignette benötigen.
Die Schweiz stellt nur eine Art von Vignetten für die Einreise zu Verfügung und zwar eine Jahresvignette. Die Schweiz-Vignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres. Es handelt sich demnach um eine Vignette, die 14 Monate lang gültig ist.